Die DSGVO und Ihre Events
idloom hat den Datenschutz und die Vertraulichkeit von Daten schon immer sehr geschätzt, insbesondere dann, wenn es um persönliche Daten geht.
Am 25. Mai 2018 tritt die Allgemeine Datenschutzverordnung der EU in Kraft. Diese Verordnung stärkt die Datenschutzgesetze, die für EU-Unternehmen und allgemein bei der Erhebung von Daten europäischer Bürger gelten.
Als europäisches Unternehmen ist idloom bestrebt, diese neue Verordnung einzuhalten und unsere Kunden bei den damit verbundenen Veränderungen im Event-Management zu unterstützen. Wir sind daher verpflichtet, Änderungen an den Datenschutzbestimmungen unserer Nutzungsbedingungen vorzunehmen (die aktualisierte Version dieser Bedingungen ist hier verfügbar).
Es ist wichtig, auf unseren Beschluss hinzuweisen, dass Kunden aus der ganzen Welt von diesem verbesserten Schutz profitieren werden.
Als Dienstleistungsanbieter ist idloom auch bereit zu garantieren, dass die Organisation Ihrer zukünftigen Events diesen neuen Anforderungen entspricht. Wenn Sie Events in der EU oder für in der EU ansässige Personen organisieren, muss Ihr Unternehmen nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung agieren.
Kurz und bündig:
- An der Art der Datenerhebung, die Sie von den Anmeldern verlangen, muss nicht geändert werden, solange sie für die Organisation Ihres Events unbedingt erforderlich sind (Name, Rechnungsadresse, Firmenname ...). Die Datenschutzrichtlinie muss nur genauer angeben, wie lange Sie die Daten aufbewahren, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten haben oder nicht, usw.
- Schwieriger wird es, wenn (auf den ersten Blick) Daten erhoben werden, die nicht direkt mit der Organisation Ihres Events zusammenhängen. In diesem Fall müssen Sie nachweisen können, warum Sie diese Daten erhoben haben.
- Wenn notwendige Daten zur Erreichung eines anderen Zwecks als der alleinigen Organisation des Events verwendet werden, müssen Sie die Abonnenten darüber informieren. Obwohl für Ihr eigenes Marketing keine besondere Zustimmung erforderlich ist, müssen Sie, wenn diese Informationen für Marketingaktionen Dritter verwendet werden, erklären, wie mit den Daten umgegangen wird.
Aus diesem Grund schlagen wir bei der Organisation Ihrer Veranstaltung ein (ziemlich kurzes) Modell einer Datenschutzrichtlinie vor, das bei der Registrierung Ihre Events bestätigt werden muss. Sie können es natürlich individuell anpassen, um es besser auf Ihre Bedürfnisse oder die Besonderheiten der beabsichtigten Nutzung der erhobenen Daten abzustimmen.
Im gleichen Sinne liefert idloom Ihnen bei der Erstellung eines Registrierungsformulars wertvolle Informationen darüber, was bei Registrierungen in der EU verlangt werden kann und was nicht.
Alle diese Informationen sind jetzt in „REGISTRIERUNG STUFE 1: GASTINFORMATIONEN“ Ihres Eventerstellungsprozesses enthalten.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen bitte unter privacy@idloom.com.